Preis
Das Angebot einer sozialtherapeutischen Begleitung kann durch einen Arzt oder psychologischen Psychotherapeut verschrieben werden.
- In diesem Falle können die Kosten über §37a SGB V abgerechnet werden
Desweiteren besteht die Möglichkeit die sozialtherapeutische Begleitung über das Jugendamt in Anspruch zu nehmen.
- Hierzu kann die Begleitung und die Kotenübernahme über §35a SGB VIII beantragt werden
Sozialtherapeutische Begleitung kann über das Sozialamt/Eingliederungshilfe beantragt werden.
- Hier greift §37a SGB V
Deweiteren besteht die Möglichkeit eine sozialtherapeutische Begleitung direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung zu beantragen.
Kommt für Sie keine dieser Kostenübernahmen in Frage kann Sozialtherapie auch privat in Anspruch genommen werden.
- Beratung/Begleitung je 60 Min – 60 €